Die erste schriftliche Erwähnung Steiningens findet sich auf einer Urkunde, die Kaiser HEINRICH VI am 28.08.1193 in Boppard unterschrieb. Dabei ging es um eine Besitzbestätigung für das Kloster SPRINGIERSBACH, in der dann Steiningen erstmals genannt wird.
Kloster Springiersbach wurden 1136 und 1150 große Ländereien übertragen; da aber alles weltliche Land dem Kaiser gehörte, mußte jeder Amtsinhaber die Richtigkeit der jeweiligen an andere Besitzer übertragenen Güter bestätigen. Im Jahre 1144 hatte dies für Springiersbach König Konrad III getan. Als Kaiser Heinrich VI im Jahre 1190 die Regierung übernahm, bestätigte er drei Jahre später der Abtei Sprenkirsbach (Springiersbach) deren Besitzungen.
Die Urkunde stammt aus dem Landeshauptarchiv Koblenz. Dieses Pergament ist im Original 40x40cm groß.
Es heißt dort:
„In Steguenam curtem unam“
(In Steiningen besitzen wir einen Hof).
Aus dieser Urkunde geht also hervor, daß Steiningen als Besitzung des Klosters Springiersbach angesehen werden kann. Dies beweisen auch die noch bis Mitte dieses Jahrhunderts vorhandenen Grenzsteine der Gemeinde Steiningen, auf denen die Aufschrift „Sp.W“ (=Springiersbacher Wald) hineingemeißelt war. Zwei dieser Steine wurden an der Hintertreppe der alten Schule eingesetzt, jedoch beim Schulneubau 1952, trotz Bitten des damaligen Lehrers ADOLF MOLITOR, in der Treppe mitvermauert.
Das zur Abtei Springiersbach gehörende Hofhaus, welches in der Urkunde von 1193 erwähnt wird, ist heute gänzlich verschwunden, lediglich eine Wasserleitung, die Mitte 1920 beim Pflügen freigelegt wurde und zu dem Hof führte, ist noch erhalten.